SÄCHSISCHE CORONA-NOTFALL-VERORDNUNG
Bis zum 07. April 2023 gilt die aktuelle Sächsische Corona-Schutzverordnung.
Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wurde über den 25.Mai 2022 hinaus nicht verlängert.
SÄCHSISCHE CORONA-NOTFALL-VERORDNUNG
Bis zum 07. April 2023 gilt die aktuelle Sächsische Corona-Schutzverordnung.
Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wurde über den 25.Mai 2022 hinaus nicht verlängert.