Ihr wollt wie das Team von Haldern Pop ein Musikfestival auf die Beine stellen, steht aber noch ganz am Anfang des Prozesses? Ihr benötigt fachliche und organisatorische Unterstützung beim Aufbau eines Kreativnetzwerks oder einer Künstlerstadt und seid auf der Suche nach Inspiration? Dann ist das Tandemprogramm von KreativLandTransfer genau das Richtige für euch!
KreativLandTransfer unterstützt Euch nicht nur finanziell, sondern stellt Euch auch die passenden Tandempartner:innen zur Seite, mit deren Erfahrung Ihr Eure kreativen Ideen für den ländlichen Raum in die Tat umsetzen könnt.
Bis 23. Mai 2021 könnt Ihr Euch mit Eurem kreativen Vorhaben für den ländlichen Raum bewerben. Alle Fragen zur Antragstellung, den Teilnahmebedingungen und ob Ihr mit Eurem Vorhaben zum Tandemprogramm von KreativLandTransfer passt, klären wir gemeinsam mit Projektleiterin Katrin Kappenberger in einer Infosession.
WANN? 12. Mai 2021 /// 10.00 bis 11.00 Uhr
WO? Online auf Youtube und Facebook
Im Rahmen des bundesweiten Projektes KreativLandTransfer wurden im Sommer 2020 sechs Beste-Praxis-Projekte der Kultur- und Kreativwirtschaft in ländlichen Räumen ausgewählt:
Künstlerstadt Kalbe e.V. (www.kuenstlerstadt-kalbe.de)
– Künstlerkolonie Fichtelgebirge e.V. (www.kueko-fichtelgebirge.de)
– Haldern Pop Festival (www.haldernpop.com)
– Kulturfeld Eschwege (www.e-werk-eschwege.de)
– UpZent: Upcycling Zentrum (www.upcycling-saar.de)
– E-WERK Luckenwalde (www.kunststrom.com)
Die ausgewählten Projekte sollen nun durch ihr Wissen und ihre Erfahrungen als Pilotvorhaben mit Strahlkraft für andere Akteur:innen fungieren. Ihr seid auf der Suche nach Unterstützung? Dann ist unser Tandemprogramm genau das Richtige für euch!
Das Projekt KreativLandTransfer wird gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) unterstützt das Projekt im Rahmen der Zukunftsinitiative simul+. Es wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.