Kulturstiftung des Freistaats Sachsen: Frist zur Beantragung von Fördermitteln für Projekte, die in der Regel in der 1. Jahreshälfte des Folgejahres realisiert werden sollen.
Spartenübergreifend: Einreichfrist Allgemeine Projektförderung Kulturstiftung des Freistaats Sachsen
janhoessler2025-03-12T15:28:40+01:00