Beratung für Kreative in Sachsen

KREATIVES SACHSEN ist für alle da, die von kreativer Arbeit leben wollen. Wir beraten individuell, kostenfrei und in ganz Sachsen zu Themen wie Vermarktung, Finanzierung und die wirtschaftliche Weiterentwicklung von kreativen Ideen, Produkten oder Dienstleistungen. Das Angebot richtet sich an alle Akteur:innen der Kultur- und Kreativwirtschaft in Sachsen. 

Dabei setzt ihr die Schwerpunkte, um gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln. Wir geben Impulse für eine geschäftliche Zukunft und stärken euch in dem, was ihr tut: kreativ Arbeiten. 

Vereinbart jetzt euer individuelles Gespräch!

Ansprechpartner:innen im Überblick


CLAUDIA MUNTSCHICK
Schwerpunkt Raumentwicklung

Alex_Pagel_Beratung


ALEX PAGEL
Schwerpunkt Musikwirtschaft

Profilbild Friederike Kislinger in weißem Shirt und dunklem Blazer lächelnd


FRIEDERIKE KISLINGER
Schwerpunkt Selbstständigkeit

Profilbild Olivia Christen


OLIVIA CHRISTEN
Schwerpunkt Kunstmarkt & Kunsthandwerk

Häufige Fragen rund um die Beratung für Kreative

  • Alle Akteur:innen der Kultur- und Kreativwirtschaft mit einem Wohnsitz in Sachsen. 
  • Akteur:innen der Kultur- und Kreativwirtschaft, die noch keinen Wohnsitz in Sachen haben, aber die Absicht haben, in Sachsen wirtschaftlich tätig zu werden
  • Jede:r Klient:in darf pro Unternehmen drei mal in drei Kalenderjahren von KREATIVES SACHSEN kostenfrei zu ihrem Vorhaben beraten werden.

Die Beratung ist kostenfrei.

Förderungen sind komplex und von vielen (auch individuellen) Variablen abhängig.

In einem gemeinsamen Gespräch eruieren wir, welche Schwerpunkte in deiner Tätigkeit förderfähig sind, ob und welche Förderprogramme oder auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu dir passen. Wir geben dabei auch Orientierung für dein Vorhaben.

Bitte gib beim Ausfüllen der Anfragemaske dein Anliegen und deine Fragen so gut und konkret wie möglich an. In der Regel brauchst du dich im Vorfeld nicht explizit auf die Beratung vorbereiten.

Anhand dessen entscheidet sich, welche Beraterin dich unterstützen wird.  Diese meldet sich so schnell es geht mit einem Terminvorschlag unter der angegebenen Mailadresse.

Nach der Beratung müssen noch zwei Bögen ausgefüllt werden:
Der Erfassungsbogen und die De-minimis Erklärung.
Bei dem Erfassungsbogen werden persönliche Daten/Informationen und Inhalte der Beratung erfragt.
Bei der De-minimis Erklärung geht es um Folgendes:
Der Begriff De-minimis stammt aus dem Wettbewerbsrecht der EU. Es geht darum, dass es nicht zu einer wirtschaftlichen Bevorteilung kommen soll, indem einige Unternehmen staatliche Förderungen bekommen und andere nicht. Die De-minimis-Regel wurde also aufgestellt, um den Handel vor einer Wettbewerbsverzerrung zu schützen.
Wenn die Fördersumme so gering ist, dass eine Wettbewerbsverzerrung ausgeschlossen werden kann, ist eine Förderung möglich.
Allerdings darf jedes Unternehmen nicht mehr als 300.000 Euro Förderung in drei Kalenderjahren erhalten. Um dies sicherzustellen, müssen alle De-minimis-pflichtigen Förderungen der letzten drei Jahre in der Tabelle dokumentiert werden.